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Aktive Mitarbeit

Es gibt in unserem Tierheim von Montag bis Freitag je einen Morgen- und einen Abenddienst. In einen dieser Dienste wird man fest integriert. Die Wochenenden werden reihum von den einzelnen Diensten übernommen, sodass man zum regulären Dienst unter der Woche alle fünf Wochen ein Wochenende übernimmt.

Der Morgendienst dauert von ca. 8:00 – 10:00 Uhr, der Abenddienst von ca. 17:00-19:00 Uhr. Die Dienste freuen sich immer wieder über Helfer. Hierfür können sich auch Jugendliche ab 12 Jahren melden, die schon über ein gewisses Verantwortungsgefühl verfügen und sich gerne im Tierschutz einbringen möchten. DRINGEND ehrenamtliche Helfer für die Morgendienste gesucht!!

Jugendliche müssen aus Haftungsgründen bei Interesse eine von den Eltern unterschriebene Erlaubnis vorlegen. Das Formular gibt es bei uns im Tierheim, ebenfalls Informationen zum notwendigen Impfschutz (Tetanus!).

Sie möchten sich gerne einmal in der Woche ehrenamtlich bei uns einbringen oder sich etwas genauer über die vielfältigen Aufgaben im Tierheim informieren? Dann besuchen Sie uns gerne während der Öffnungszeiten.

Sonstige tatkräftige Mitarbeit

Aber auch für handwerkliche Arbeiten benötigen wir dringend Unterstützung. Bitte einfach im Tierheim melden!

Geldspenden

Futter, Zubehör, Tierarzkosten, aber auch Büromaterial, Strom und Wasser. Mit Ihrer Geldspende unterstützen Sie dort, wo gerade finanzieller Bedarf ist.

Spendenkonto
Kreditinstitut: Kreissparkasse Ludwigsburg
IBAN: DE 12604500500008611006
BIC: SOLADES1LBG

Sie möchten Gutes tun und dabei gezielt Spenden?

Dann schauen Sie doch einfach auf unserer Amazon-Wunschliste nach dem passenden Geschenk.

Wichtiger Hinweis:

Zur Vermeidung von Kosten bei gemeinnützigen Organisationen, hat der Gesetzgeber eine Regelung zur Vereinfachung (§50 Abs. II EStDV) geschaffen, wonach zur steuerlichen Geltendmachung einer Spende bis zur Höhe von 200,00 EUR der Zahlbeleg ausreicht (Bareinzahlungsbeleg oder Buchungsbestätigung).

Damit Ihre Spende zu 100% den uns anvertrauten Schützlingen zugute kommt, bitten wir Sie von dieser Regelung Gebrauch zu machen und bei Spenden bis zu 200,00 EUR diese mit Ihrem Zahlbeleg dem Finanzamt nachzuweisen.

Den vereinfachten Zuwendungsnachweis können Sie hier herunterladen und Ihrer Steuererklärung beifügen.

Hier geht’s zum Vereinfachter Zuwendungsnachweis.